Als Fahrer darfst du in Deutschland die Blitzerwarnfunktion einer App während der Fahrt nicht verwenden. Das ergibt sich aus § 23 Absatz 1c der Straßenverkehrs-Ordnung. Entscheidend ist die Funktion, nicht der Name der App oder ob sie kostenlos angeboten wird.
Dieser Ratgeber ergänzt unsere Übersicht zu Blitzern in Deutschland. Er behandelt die deutsche Rechtslage; für eine Reise über die Grenze gelten die eigenen Regeln der Schweiz.
Was § 23 Absatz 1c StVO unterscheidet
Der erste Teil der Vorschrift betrifft Geräte, die dafür bestimmt sind, Verkehrsüberwachung anzuzeigen oder zu stören. Fahrzeugführende dürfen sie weder betreiben noch einsatzbereit mitführen. Bei Geräten mit mehreren Aufgaben – etwa Smartphones oder Navigationsgeräten – verbietet die Vorschrift die Verwendung der entsprechenden Warn- oder Störfunktion.
Das ist ein wichtiger Unterschied: Die rechtliche Bewertung eines speziellen Radarwarngeräts lässt sich nicht einfach auf jede normale Nutzung eines Smartphones übertragen. Umgekehrt wird eine Blitzerwarnung nicht dadurch zulässig, dass die App daneben Navigation oder andere Funktionen anbietet.
Hintergrund, Ton und Fahrzeugdisplay
Die Vorschrift knüpft an die verwendete Funktion an. Wer die Blitzerwarnung als Fahrer nutzt, umgeht das Verbot nicht dadurch, dass die App im Hintergrund läuft, nur einen Ton ausgibt oder ihre Anzeige über ein Fahrzeugdisplay erfolgt. Prüfe die Einstellungen deshalb vor dem Start und verwende die Warnfunktion beim Fahren nicht.
Was du vor der Fahrt vorbereiten kannst
- Informiere dich zu Hause über die Regeln der geplanten Strecke und über ausgeschilderte Geschwindigkeitsbegrenzungen.
- Unterscheide eine gespeicherte Messstelle von einer bestätigten aktuellen Meldung. Ein alter Eintrag belegt keine laufende Kontrolle.
- Prüfe, welche Funktionen nach dem Start der App automatisch aktiv werden. Ein ausgeschalteter Bildschirm allein beendet eine Hintergrundfunktion nicht.
- Stelle Navigation und Smartphone vor Fahrtbeginn ein. Für die Gerätebedienung während der Fahrt gelten zusätzlich die Vorgaben aus § 23 Absatz 1a StVO.
Ist eine kostenlose App anders zu beurteilen?
Für das Verwendungsverbot der Warnfunktion macht § 23 Absatz 1c keinen Unterschied zwischen kostenlosen und kostenpflichtigen Angeboten. Auch die Verfügbarkeit in einem App-Store bestätigt keine Erlaubnis für die Nutzung während einer konkreten Fahrt.
Wo finde ich die verbindliche Regel?
Lies den amtlich bereitgestellten Text von § 23 StVO. Diese allgemeine Orientierung ersetzt keine Beurteilung eines individuellen Falls. Bei einem konkreten Vorwurf oder Bescheid sind dessen Angaben und eine geeignete Rechtsberatung maßgeblich.
Weiterführend: In Deutschland fahren: Autobahn, Tempolimits und Messarten.
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