In der Schweiz beschränkt Art. 98a des Strassenverkehrsgesetzes Radarwarngeräte, Warnfunktionen und öffentliche Warnungen vor Verkehrskontrollen. Die Regelung ist weiter gefasst als ein blosses Verbot, während der Fahrt auf einen Bildschirm zu schauen.

Wer aus dem Ausland einreist, sollte deshalb Smartphone und Navigationsgerät bereits vor der Reise prüfen. Die Schweizer Länderübersicht verbindet diese Regeln mit Informationen zu Tempolimits und zur Vignette.

Drei Bereiche, die du auseinanderhalten solltest

  • Spezielle Geräte und Vorrichtungen: Absatz 1 erfasst unter anderem Einfuhr, Anpreisen, Weitergabe, Mitführen im Fahrzeug und Verwendung von Vorrichtungen, die behördliche Verkehrskontrollen erschweren, stören oder unwirksam machen sollen.
  • Öffentliche und bezahlte Warnungen: Absatz 3 erfasst öffentliche Warnungen vor behördlichen Verkehrskontrollen sowie entgeltliche Dienste mit diesem Zweck.
  • Mehrzweckgeräte: Auch Geräte, die nicht hauptsächlich zum Warnen bestimmt sind, werden erfasst, wenn sie für diese Warnzwecke verwendet werden.

Welche Bestimmung einschlägig ist, hängt vom Gerät und von der Handlung ab. Eine pauschale Aussage wie «das Smartphone darf immer unverändert mit» oder «jede installierte Navigations-App ist verboten» bildet diese Unterscheidungen nicht angemessen ab.

Sind kostenlose Blitzerwarnungen erlaubt?

Die Kostenfreiheit allein ist keine Ausnahme. Das Gesetz nennt öffentliche Warnungen und entgeltliche Warndienste als eigene Tatbestände. Ob ein bestimmter Kommunikationskreis als öffentlich gilt, sollte im Einzelfall geklärt werden; aus einer Gruppen- oder App-Bezeichnung lässt sich das nicht zuverlässig ableiten.

Was bedeutet das für eine Einreise?

Gehe die Funktionen auf Smartphone und Navigationsgerät durch, bevor du die Grenze erreichst. Achte dabei auch auf gespeicherte Warninhalte und automatisch gestartete Funktionen. Verlasse dich nicht darauf, dass Einstellungen aus einem anderen Land für die Schweiz passen oder dass die Verfügbarkeit im App-Store eine lokale Nutzungserlaubnis darstellt.

Bei speziellen Warngeräten genügt es nicht, nur auf das spätere Einschalten zu schauen: Der Gesetzestext erfasst auch weitere Handlungen. Wenn du die Einordnung deines Geräts nicht sicher beurteilen kannst, kläre sie vor der Einreise mit der zuständigen Stelle.

Welche Informationen helfen bei der Reiseplanung?

Bereite dich mit offiziellen Angaben zu Verkehrsregeln, Baustellen und der geplanten Strecke vor. Die Checkliste für Autofahrten in der Schweiz behandelt Geschwindigkeitslimiten, Vignette und Grenzübertritt. Die deutschen Regeln für Blitzer-Apps sind separat beschrieben.

Rechtsgrundlage

Massgeblich ist Art. 98a SVG auf Fedlex. Der Artikel regelt auch Sanktionen und den Umgang mit bestimmten Geräten. Diese Übersicht ist eine allgemeine Orientierung; die Beurteilung eines konkreten Geräts oder Verfahrens gehört zur zuständigen Behörde beziehungsweise zu einer geeigneten Rechtsberatung.

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