Bei einer Kontrollaktion gewährten 44 Fahrzeuglenkende Fussgängern keinen rechtmässigen Vortritt. Die veröffentlichten Ergebnisse geben Anlass, das eigene Verhalten am Fussgängerstreifen bewusst zu prüfen und beim Lesen der Bilanz zwischen kontrollierten Orten, beanstandetem Verhalten und den ausgewiesenen Ordnungsbussen sowie Anzeigen zu unterscheiden.
Zeitraum und Umfang der Kontrollen
Die Kontrollen fanden vom 12. Oktober 2026 bis 23. Oktober 2026 an 707 Fussgängerstreifen statt. Diese Angaben beschreiben den Zeitraum und den Umfang der Aktion. Die Zahl 707 bezeichnet dabei die kontrollierten Fussgängerstreifen, nicht die Fahrzeuglenkenden. Wer die Ergebnisse weitergibt, sollte diese Bezugsgrösse ausdrücklich nennen und den Kontrollzeitraum beibehalten.
Die beanstandete Missachtung des Vortritts betrifft 44 Fahrzeuglenkende: Sie gewährten Fussgängern keinen rechtmässigen Vortritt. Damit steht ein konkretes Verhalten am Fussgängerstreifen im Mittelpunkt der Meldung. Für eine verständliche Wiedergabe gehören die Zahl und die Beschreibung dieses Verhaltens zusammen. Die Angabe zu den kontrollierten Streifen beschreibt dagegen den Umfang der Aktion und sollte davon getrennt bleiben.
Ordnungsbussen und Anzeigen auseinanderhalten
Bei den Kontrollen wurden insgesamt 44 Ordnungsbussen ausgestellt und 39 Anzeigen zuhanden der jeweiligen Staatsanwaltschaft erstellt. In der Bilanz sind damit Ordnungsbussen und Anzeigen jeweils gesondert ausgewiesen. Diese Trennung sollte auch in einer kurzen Zusammenfassung erhalten bleiben: 44 bezeichnet hier die Ordnungsbussen, 39 die Anzeigen. Die Angaben sollten nicht zu einer vermeintlichen Gesamtzahl von Vortrittsverstössen zusammengezogen werden. Ebenso wichtig ist die genaue Bezeichnung: Die Zahl der Fahrzeuglenkenden ohne gewährten Vortritt und die Zahl der ausgestellten Ordnungsbussen sind jeweils mit ihrem eigenen Bezug wiederzugeben.
Aufmerksamkeit und Blickkontakt am Streifen
Die Polizei empfiehlt Fahrzeuglenkenden, aufmerksam zu sein und Blickkontakt zu Fussgängern zu suchen. Machen Sie daraus einen bewussten Prüfpunkt bei der Annäherung: Wohin richtet sich Ihr Blick, und nehmen Sie die Menschen am Fussgängerstreifen wahr? Richten Sie Ihre Aufmerksamkeit nicht ausschliesslich auf das vorausfahrende Fahrzeug oder den weiteren Verlauf der Strasse, sondern beziehen Sie den Streifen und sein unmittelbares Umfeld ein.
Suchen Sie den Blickkontakt, ohne Ihre Beobachtung darauf zu beschränken, ob die andere Person zurückschaut. Bleiben Sie auch dann aufmerksam, wenn eine kurze Verständigung für Sie eindeutig wirkt. Wenn Ihnen die Absicht einer Person unklar erscheint, nehmen Sie sich Zeit für die Beobachtung, statt aus einer einzelnen Bewegung bereits eine sichere Einschätzung abzuleiten. Überprüfen Sie dabei bewusst auch Ihre eigene Wahrnehmung.
Nutzen Sie die nächste Fahrt für eine solche Selbstkontrolle am Fussgängerstreifen. Prüfen Sie Ihre Blickführung und setzen Sie die Empfehlung praktisch um: aufmerksam bleiben und Blickkontakt zu Fussgängern suchen.