Die veröffentlichte Kontrollbilanz dokumentiert zahlreiche behördliche Maßnahmen, beantwortet aber die zentrale Frage nach dem häufigsten E-Scooter-Verstoß nicht. Genannt werden 136 Organmandate und 46 Anzeigen wegen Straßenverkehrsverstößen; eine Aufteilung nach einzelnen Delikten fehlt. Die veröffentlichten Werte zeigen damit den Umfang der Maßnahmen, nicht die Häufigkeit einzelner Verstoßarten.

Aussagekraft der Kontrollbilanz

Die Zahlen beschreiben die Reaktion der Behörde in zwei Kategorien, nicht die Verteilung der festgestellten Verstöße. Aus ihnen geht weder hervor, welche konkreten Beanstandungen zugrunde lagen, noch wie oft ein bestimmtes Fehlverhalten vorkam. Deshalb lässt sich auch nicht belastbar sagen, dass ein bestimmter Verstoß besonders häufig geahndet wurde. Der Sammelbegriff Straßenverkehrsverstöße fasst die Anlässe lediglich allgemein zusammen und ersetzt keine Aufschlüsselung.

Auch ein rechnerischer Vergleich von 136 Organmandaten und 46 Anzeigen hilft bei dieser Frage nicht weiter. Die Werte stehen für unterschiedliche behördliche Maßnahmen und sind keiner Deliktsart zugeordnet. Ohne diese Zuordnung bleibt offen, ob viele gleichartige Verstöße oder verschiedene Beanstandungen zu den Maßnahmen führten. Der höhere Zahlenwert bezeichnet daher nicht automatisch einen häufiger festgestellten Verstoß. Eine Rangliste wäre Spekulation.

Geschwindigkeit als Einzelbefund

Konkreter ist ein Einzelbefund aus einer weiteren Schwerpunktaktion. Bei sechs kontrollierten E-Scootern wurde festgestellt, dass sie die zulässige Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h überschritten. Geschwindigkeit ist damit in den vorliegenden Meldungen der einzige Kontrollpunkt, der ausdrücklich mit einer Fallzahl verknüpft wird. Das macht den Befund nachvollziehbar, aber noch nicht zum häufigsten Verstoß. Dafür wären vergleichbare Fallzahlen zu weiteren Verstoßarten erforderlich, die in den Angaben nicht enthalten sind.

Die sechs Fälle dürfen nicht mit den 136 Organmandaten und 46 Anzeigen zu einer gemeinsamen Deliktsstatistik verbunden werden. Sie stammen aus einer anderen Kontrolle, und für die umfangreichere Maßnahmenbilanz fehlt weiterhin die inhaltliche Aufschlüsselung. Zudem ist aus den vorliegenden Angaben nicht ersichtlich, wie viele E-Scooter bei der Aktion mit den sechs Überschreitungen insgesamt kontrolliert wurden. Ein Anteil lässt sich deshalb ebenfalls nicht bestimmen.

Vor der Fahrt prüfen

Für Fahrer ist deshalb vor allem der konkret genannte Kontrollpunkt praktisch relevant: die Bauartgeschwindigkeit. Vor der Nutzung sollte geprüft werden, welcher Wert für das tatsächlich verwendete Modell angegeben ist und ob die vorhandenen Unterlagen eindeutig zu diesem Fahrzeug gehören. Diese Prüfung ersetzt keine Deliktsstatistik, hilft aber, den einzigen bezifferten Einzelbefund der Meldungen auf das verwendete Fahrzeug zu beziehen.

  • Die Bauartgeschwindigkeit in den verfügbaren Fahrzeugunterlagen nachlesen.
  • Modellbezeichnung und Unterlagen vor der Fahrt miteinander abgleichen.
  • Unklare oder widersprüchliche Angaben nicht durch Vermutungen ersetzen.
  • Offene Fragen zur angegebenen Bauartgeschwindigkeit vor der nächsten Nutzung klären.

Fest steht damit: Dokumentiert sind 136 Organmandate, 46 Anzeigen und sechs Überschreitungen der genannten Bauartgeschwindigkeit. Diese Befunde sollten getrennt betrachtet werden; welche Straßenverkehrsverstöße am häufigsten geahndet wurden, bleibt ohne Deliktsaufstellung offen.